Beauftragung eines Sachverständigen

 

Meist wird ein Sachverständiger von Gerichten, im Rahmen eines Beweisbeschlusses mit einer Begutachtung beauftragt.

 

Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen, bevor es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Solch ein Privat- oder Schiedsgutachten kann den Sachverhalt klären und man spart sich Kosten, Zeit und Aufwand für Rechtsanwälte und Gericht.

 

Ein Privatgutachten sollte im Idealfall von beiden streitenden Parteien (Endkunde und Möbelhändler) in Auftrag geben werden. Dazu wird vom Sachverständigen ein Vertragsentwurf erstellt, in dem die Aufgabenstellung für den Gutachter, der Umfang des Gutachtens und damit natürlich auch der Rahmen für die Kosten des Gutachterauftrages festgelegt werden.

Ein Privatgutachten ist für keine der beteiligten Parteien bindend.

 

In der Regel wird es notwendig sein, das beanstandete Möbel vor Ort zu prüfen. Gutachten auf Basis von zur Verfügung gestellten Fotos, sind nach meiner Erfahrung, kaum möglich.

 

Neben dem Aufwand für die eigentliche Erstellung des Gutachtens, fallen Kosten für den Ortstermin, sowie Fahrtkosten an.

Natürlich bin ich gerne überall in Deutschland für Sie aktiv- örtliche Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind jedoch Niedersachsen, Bremen und Hamburg.

 

 

Ihr Nutzen

 

- Kompetente Begutachtung Ihrer Beanstandung, durch einen bekannten und erfolgreichen Fachmann der Branche, mit mehr als 25 Jahren Erfahrung

 

- Neutrale, von Herstellern oder dem Möbelhandel, unabhängige Beurteilung des Sachverhaltes

 

- Kosteneinsparung durch Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen

 

- Einsparung von Zeit, denn Gerichtsverfahren dauern oft relativ lange

 

- Miteinander reden, statt (vor Gericht) übereinder! Der Sachverständige wird immer versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln und einen Kompromiss zu finden

 

 

Sachverständiger

für industriell gefertigte Möbel-

Polstermöbel- Matratzen

 

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© Thomas Loeschke